![]() |
|
Home Aktuelles Praxis Sprechzeiten Akupunktur Anfahrt Ratgeber Notdienst Kontakt Links Impressum |
Hier haben wir die
wichtigsten Bestimmungen für Auslandsreisen
mit Hund und Katze in EU-Staaten und ausgewählte Nicht-EU-Staaten gesammelt: EU-Staaten 1.
EU-Heimtierpaß: In jedem Fall
benötigen sie für ihr Tier einen EU-Heimtierausweis
(HTA). Denn auch für die Rückreise nach Deutschland gelten die Reisebestimmungen der EU. Der HTA kann nur ausgestellt werden, wenn ihr Tier über eine eindeutige Identifizierung verfügt. Das ist in erster Linie ein implantierter Microchip, Tätowierungen werden nur noch bis 03.07.2011 anerkannt. 2. Tollwutimpfung: Hunde, Katzen und Frettchen müssen über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Diese muß im HTA eingetragen sein. Dabei muß die Kennzeichnung des Tieres vor der Impfung erfolgt sein! Wirksamer Impfschutz besteht ab 21 Tagen nach Erstimpfung ab einem Alter von 3 Monaten. Für jüngere Tiere gelten Sonderregelungen. 3. Tollwuttiter: Tiere, die nach GB, Irland, Malta und Schweden einreisen, müssen ihren Tollwutimpfschutz anhand einer Blutprobe nachweisen. Einzelheiten erfahren sie gern bei uns oder unter den angeführten Links. Bitte informieren sie sich rechtzeitig! 4. Zeckenbehandlung: GB, Irland, Malta und Zypern verlangen eine Zeckenbehandlung vor der Einreise (im HTA dokumentiert). 5. Bandwurmbehandlung: Behandlung mit Praziquantel, gilt für GB, Irland, Malta, Zypern, Schweden und Finnland (HTA). 6. Sonderregelungen: Für einige EU-Länder gelten weitere Sonderregelungen, z.B. bezüglich der Einfuhr bestimmter Rassen (D, DK, F, GB, NL, H, M, CY), Gesundheitszeugnisse (BG, H, M) oder das Mitführen von Maulkorb und/oder Leine (B, DK, I, NL, P, SLO, CZ, H). Ausgewählte
Nicht-EU-Staaten
Norwegen:
Kennzeichnung (Chip), Tollwuttiterbestimmung, Zecken- und
Bandwurmbehandlung (s.o.) Kroatien: Tollwutimpfzeugnis 6-12 Monate, Tierärztliche Gesundheitsbescheinigung, Leinenpflicht Schweiz/Liechtenstein: wie EU Türkei: Impfung gegen Tollwut, Staupe, Parvovirose, HCC und Leptospirose, Tierärztliches Gesundheitszeugnis USA: Tollwutimpfung max. 1 Jahr, Sonderregelung Welpen Wiedereinreise aus
Nicht-EU-Staaten
Denken
sie daran, daß sie mit ihrem Tier auch wieder nach Hause
wollen!
Innerhalb der EU gelten die gleichen Bestimmungen, wie für die
Ausreise. Bei Nicht-EU-Staaten wird in gelistete und nicht gelistete
Länder unterschieden. Für gelistete gelten die Regeln
wie
innerhalb der EU (HTA + Tollwutimpfung), für nicht
gelistete
(z.B. Türkei) ist die Tollwuttiterbestimmung nötig.
Diese
muß also bereits vor der Ausreise erfolgen!
Links
Weitere
Informationen, aktuelle Bestimmungen und die Liste der "gelisteten"
Drittländer erfahren sie u.a. hier:
www.verbraucherministerium.de www.merial.de www.bundestieraerztekammer.de zurück |